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Leitlinien des Evangelischen Jugendwerks Wendlingen

Präambel

Das Evangelische Jugendwerk Wendlingen hat die Aufgabe, die Jugendarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Wendlingen zu fördern, die gemeinsamen Belange aller in ihm Zusammengeschlossenen zu vertreten und ihre Verbindung untereinander, zur Bezirksarbeit und zur Ökumene zu pflegen.

§ 1 Zugehörigkeit

Zum Evangelischen Jugendwerk Wendlingen gehören alle Gruppen, Kreise, Clubs und Aktionen, die im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde Wendlingen nach § 2 Abs. 1 Jugendarbeit treiben.

§ 2 Aufgabe

  1. Das Besondere der evangelischen Jugendarbeit besteht in ihrem Verkündigungsauftrag. Dieser hat seinen Grund und seinen Inhalt im Werk und Leben des geschichtlichen Jesus von Nazareth und in seiner Auferweckung durch Gott. Dadurch ist für das Evangelische Jugendwerk die Verpflichtung gegeben, jungen Menschen zum persönlichen Glauben an Jesus Christus und zur Bewährung dieses Glaubens in den vielfältigen Aufgaben unserer Welt zu helfen.
  2. Das Evangelische Jugendwerk Wendlingen gehört zum Evangelischen Jugendwerk Bezirk Nürtingen und zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg.

§ 3 Organe

§ 4 Der Leitungskreis

§ 5 Der Mitarbeiterkreis

§ 4 Der Leitungskreis

  1. Zusammensetzung:

  • Die hauptamtliche Mitarbeiterin/der hauptamtliche Mitarbeiter.
  • Die/der mit Jugendarbeit beauftragte Pfarrerin/Pfarrer.
  • Bis zu zwei Vertreterinnen/Vertreter des Kirchengemeinderats.
  • Bis zu drei ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Eine Vertreterin/ein Vertreter des VCP.

  1. Der Leitungskreis hat folgende Aufgaben:

  • Er leitet die Jugendarbeit des Evangelischen Jugendwerks Wendlingen.
    Er bearbeitet Vorschläge und Anregungen des Mitarbeiterkreises.
    Er verwaltet den Haushalt und sorgt für die Prüfung.
  • Er beauftragt eine Person, die die vom Kirchenbezirk übertragene Fachaufsicht über die hauptamtliche Mitarbeiterin/den hauptamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit wahrnimmt.
  • Er wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden.
  • Der Leitungskreis trifft sich mindestens zwei Mal jährlich.

§ 5 Der Mitarbeiterkreis

  1. Zusammensetzung:

  • Zum Mitarbeiterkreis gehören alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Gruppe leiten oder in einer Gruppe mitarbeiten, einschließlich der Gruppen des VCP, sowie freie Mitarbeitende.
  • Bis zu zwei Mitglieder des Leitungskreises.
  • Die oder der hauptamtliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Jugendarbeit.

  1. Der Mitarbeiterkreis wird von der hauptamtlichen Mitarbeiterin/dem hauptamtlichen Mitarbeiter einberufen und geleitet.
  2. Der Mitarbeiterkreis hat folgende Aufgaben:

  • Koordination und Planung der Aktivitäten in der evangelischen Jugendarbeit
  • Erfahrungsaustausch.
  • Begegnung und Geselligkeit.
  • Wahl von bis zu drei Mitgliedern in den Leitungskreis.
  • Bearbeitung von Vorschlägen und Anregungen an den Leitungskreis.

  1. Der Mitarbeiterkreis trifft sich mindestens zwei Mal jährlich.

§ 6 Haushaltsführung

Die Finanzierung des Evangelischen Jugendwerks Wendlingen erfolgt durch Zuschüsse der Evangelischen Kirchengemeinde Wendlingen und durch Aktionen und Spenden.

Die Verwaltung der Finanzen erfolgt durch den Leitungskreis. Er kann die Aufgaben an sachkundige Personen delegieren.

 

 

Diese Leitlinien ersetzen die Ordnung des Evangelischen Jugendwerks Wendlingen vom 10. Oktober 1991. Sie wurden vom Mitarbeiterkreis des Evangelischen Jugendwerks am 02.12.2003 zur Kenntnis genommen und vom KGR am 04.12.2003 verabschiedet. Sie gelten für eine Probezeit von zwei Jahren (1. 1. 2004 bis 31. 12. 2005).